„Der Betreuer übernimmt die Aufgaben, die der Betreute aufgrund von Einschränkungen nicht ganz oder teilweise eigenständig erledigen kann.“ (§1896 BGB)
Rechtliche Betreuung ist daher Vertrauenssache. Wir stehen direkt an Ihrer Seite und setzten uns für Ihre Belange und Wünsche ein. Der Wille des Betreuten ist die Leitlinie unserer Handlungen. Nicht nur, weil dass Gesetz es so wünscht; insbesonders auch, weil wir uns als Ihr Partner sehen. Ihr Partner im "Kampf" mit dem Alltag, mit Behörden, Ämtern und Verwaltung.
Gesundheit
gemeinsamer Arztbesuch Begleitung in die Klinik Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse
Vermögen
Kontoverwaltung Zuteilung Sicherung der monatlichen Zahlungen
Wohnung
Begleitung bei der Suche nach neuem Wohnraum
Auflösung
Prüfung der Betriebskosten
Sicherung der Mietzahlung durch die öffentliche Hand
Auflösung
Prüfung der Betriebskosten
Sicherung der Mietzahlung durch die öffentliche Hand
Pflege
Heimplatzsuche
Begleitung im MDK Gutachten
Pflegemittel und Pflegedienste